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Der Bundestag hat am 16.02.2017 in erster Lesung den Entwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses beraten. Dem Entwurf des Bundesfamilienministeriums hat der Bundesrat am 10.02.2017 bereits zugestimmt. Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren im Frühjahr 2017 abzuschließen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 16.02.2017.

Pressemitteilung



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