Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Die Landesregierung hat heute (18.05.2020) eine aktualisierte Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Die neue Verordnung wurde stark vereinfacht: Im Vordergrund stehen jetzt nicht mehr Verbote und Ausnahmen, sondern die Erlaubnis mit grundsätzlichen Auflagen. Dazu zählen das Abstandsgebot und Kontaktbeschränkungen sowie Hygieneregelungen. Neben weiterhin notwendigen klaren Beschränkungen, ist bei der Umsetzung Eigenverantwortung gefragt.

Die Verordnung sieht als allgemeine Anforderung für Einrichtungen mit Publikumsverkehr einen Nachweis für die Einhaltung der Hygienestandards vor, das z.B. über eine Checkliste erfolgen kann. Ein Muster findet sich in der Pressemitteilung unter dem Link.

 

Mehr

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein