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Die Kolleg/innen vom Infodienst haben die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema zusammengefasst und raten, dass Schuldnerberatungsstellen im Interesse ihrer Klienten regelmäßig die Geltendmachung doppelter Kosten zurückweisen sollten und sich dabei auf die inzwischen herrschende Rechtsmeinung berufen können.
Quelle: Infodienst Schuldnerberatung

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein