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Ab dem 01.07.2017 gelten neue Pfändungsfreigrenzen:

- Alleinstehende, keine Unterhaltspflicht: 1.133,80 € monatlich

- Eine unterhaltsberechtigte Person: 426,71 € monatlich

- Jede weitere Unterhaltspflicht: 237,73 € monatlich.

Ab einem Monatsnettoeinkommen von 3.475,79 € ist der Mehrverdienst voll pfändbar.

Die neuen Grenzen müssen ab 01.07.2017 auch beim Schutz des Einkommens auf dem P-Konto berücksichtigt werden.

Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Infodienstes Schuldnerberatung.

Infodienst



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein