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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die ab dem 01.01.2020 geltende "Düsseldorfer Tabelle" veröffentlicht. Aus der Pressemitteilung des OLG: "Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, sowie die sogenannten Selbstbehalte."

Die Pressemitteilung erklärt auch die Bedeutung der "Düsseldorfer Tabelle" und gibt eine Voraussicht der Änderungen für das Jahr 2021.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 16.12.2019

 

Düsseldorfer Tabelle

 

 

 

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