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Für die Eröffnungsrede beim 16. Deutschen Insolvenzrechtstag des Deutschen Anwaltverein in Berlin Anfang April wurden klare Aussagen zur anstehenden Insolvenzrechtsreform erwartet. Diese blieben aus, so dass weiterhin unklar ist, wie die Vorgaben aus der EU zukünftig in Deutsches Recht umgesetzt werden sollen.

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein fordert eine rasche Umsetzung der jüngsten EU-Entscheidung, die Laufzeit von Privatinsolvenzen auf drei Jahre zu verkürzen. Auf dem Insolvenzrechtstag betonte sie die Notwendigkeit, die deutschen Restschuldbefreiungsregeln nun schnell den europäischen Vorgaben anzupassen und wies auf die Schwierigkeiten in der Beratungspraxis der Schuldnerberatung hin.

Hinweis: Die EU-Richtlinie liegt mittlerweile auch in deutsch vor. Download

 

Pressemitteilung

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein