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Die Diakonie Deutschland hat Dr. Irene Becker (Empirische Verteilungsforschung Riedstadt) mit einem Gutachten zum Regelbedarfsermittlungsgesetz beauftragt. Erste Ergebnisse waren schon in die Stellungnahme der Diakonie zum Referentenentwurf eingeflossen (Eintrag vom 21.09.2016). Das Gutachten liegt jetzt vor.

"Insgesamt genügt die Vorgehensweise zur Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums nicht den wesentlichsten Anforderungen der angeblich gewählten empirisch-statistischen Methode (kurz: Statistikmodell). Vielmehr handelt es sich um eine verschleierte Warenkorbmethode mit wiederum konzeptionell fragwürdiger Ausgestaltung. Der alternative Warenkorbansatz basiert ursprünglich auf Schätzungen von Expert/innen über Arten, Mengen und Preise von mindestens erforderlichen Gütern. Mit der derzeitigen Regelbedarfsermittlung wird die Zusammenstellung des Warenkorbes aber nicht von Fachwissenschaftler/innen unter Berücksichtigung diverser empirischer Grundlagen, sondern von der Politik auf der Basis von Mittelwerten ("unechten" Durchschnittsbeträgen), die im Kontext der Warenkorbmethode nicht geeignet sind, übernommen. Die Bezeichnung der bisherigen und der vorgelegten Berechnungsmethode als Statistikmodell suggeriert eine empirische Stringenz, die faktisch nicht gegeben ist. Die daraus folgende Irreführung und Intransparenz findet sich in vielen Details des Gesetzentwurfs, das Ergebnis der nahezu unveränderten Beträge der Regelbedarfsstufen ist vor diesem Hintergrund nicht überraschend" (Zusammenfassung, S.22).

Damit wird deutlich, dass der Gesetzentwurf Grundannahmen des Statistikmodells nicht gerecht wird – weder in der Auswertung, noch in der Bildung sinnvoller Vergleichsgruppen. Im Ergebnis führt dies zu den politisch gewünschten Kürzungen auf Basis einer insgesamt äußert fragwürdigen Berechnungsmethode.

Gutachten



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