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Die Bundesregierung hat am 23.03.2020 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes beschlossen (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG).

Das BMJV hat die geplanten Regelungen in einer Pressemitteilung zusammengefasst. Dort findet sich auch der Gesetzentwurf.

Die AG SBV arbeitet derzeit an einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

 

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