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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt. Mit dem Referentenentwurf sollen die Regelungen zum Inkassorecht verbraucherfreundlich weiterentwickelt und die Aufsicht über Inkassounternehmen verstärkt werden.

Hierfür soll u.a. die anwaltliche Vergütung, die auch für Inkassounternehmen maßgeblich ist, bei der Einziehung von unbestrittenen Forderungen auf einen Gebührensatz von 0,7 anstatt bislang 1,3 gesenkt werden. Auch die Einigungsgebühr soll von jetzt 1,5 auf 0,7 reduziert werden.

Das BMJV hat den Referentenentwurf am 16.09.2019 unter anderem an die betroffenen Verbände mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 01.11.2019 versandt. Nach Auswertung der Stellungnahmen soll der Gesetzentwurf dem Kabinett zugeleitet werden.

Die AG SBV, der AK InkassoWatch sowie die BAG erarbeiten derzeit eine Stellungnahme zum Referentenentwurf.

 

 

Referentenentwurf

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein