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Die "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019" hat gestern das Kabinett passiert. Zum 01.01.2019 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung und Sozialhilfe geringfügig angehoben.

Der Regelbedarf für Erwachsene steigt um 8 Euro auf dann 424 Euro, für Partner um 8 Euro auf dann 382 Euro. Kinder bekommen ab Januar 245 Euro, 5 Euro mehr als aktuell.

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Die Befassung durch den Bundesrat wird voraussichtlich Mitte Oktober erfolgen.

Näheres in der Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 19.09.2018.


Pressemitteilung

 


Paritätischer: "Ausdruck armutspolitischer Ignoranz"

Als viel zu niedrig und "Ausdruck armutspolitischer Ignoranz" kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der Regelsätze. Nach einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle sei eine Anhebung der Regelsätze für Erwachsene auf mindestens 571 Euro erforderlich. Darüber hinaus fordert der Verband die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung.

"Der jetzige Regelsatz ist das Ergebnis manipulativer Eingriffe in die statistischen Berechnungen, kleinlicher Missgunst und armutspolitischer Ignoranz. Ohne jegliche Korrektur werden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Mit diesen Armutssätzen wird die Spaltung der Gesellschaft weiter vorangetrieben [...] Es ist Zeit, zu brechen mit der misanthropischen Grundhaltung und dem negativen Menschenbild der Hartz-Gesetze, mit dem der Sanktionsapparat, aber auch die unter der Armutsgrenze liegenden Geldzuwendungen begründet werden", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen vom 12.09.2018

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein