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Basiskonten sind oftmals teurer als herkömmliche Konten. Das hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nach einem stichprobenhaften Vergleich der Konditionen von Basiskonten mit denen von herkömmlichen Konten festgestellt. Nach Auffassung des vzbv verstoßen einige Kreditinstitute damit gegen das neu geschaffene Zahlungskontengesetz.

Die Abmahnungen richten sich an die Deutsche Bank, die Deutsche Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe und die BBBank. Sämtliche Institute wurden aufgefordert, zur Vermeidung einer Klage eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Mehr Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des vzbv vom 20.09.2016.

Pressemitteilung



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein