Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Über ein Jahr forschte das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft im Auftrag der BAG-SB zu den Herausforderungen moderner Schuldnerberatung. Erste Ergebnisse wurden auf der diesjährigen Jahresfachtagung der BAG vorgestellt. Nun liegen der gesamte Forschungsbericht als auch eine Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen vor und stehen auf der Seite der BAG zum Download zur Verfügung.

Ziel des Forschungsprojekts ist die Entwicklung von Handlungskonzepten für die Soziale Schuldnerberatung, die der Heterogenität der Zielgruppe Rechnung tragen und durch präventive Ausrichtung „Drehtüreffekte“ und Fehlbedarfsplanungen reduzieren.

Hintergrund der Studie bilden die 2016 eingeführten §§ 504a und 505 BGB, welche eine gesetzliche Beratungsangebotspflicht der Kreditinstitute gegenüber Verbrauchern definieren, deren Girokonten dauerhaft überzogen sind. Sie wurden als Präventionsmaßnahme gegen eine drohende oder sich verfestigende Überschuldung eingeführt. Explizit wird in der Gesetzesbegründung auf die damit neu geschaffene Schnittstelle zwischen Kreditinstituten und Sozialer Schuldnerberatung hingewiesen.

Die wichtigsten Aussagen:

- Was ist ursächlich für den Übergang von wirtschaftlich gewollter Verschuldung zur gesellschaftlich problematischen Überschuldung ?

- Interne „harte Überschuldungskriterien“ bieten aus Sicht der Kreditinstitute viel bedeutendere Hinweise auf eine Überschuldung als eine dauerhafte Überziehung des Dispositionskredits.

- Überschuldete Personen verfügen grundsätzlich über keine geringere Finanzkompetenz als der Durchschnitt. Aufgrund der Überforderungssituation können sie ihr Wissen jedoch nicht (mehr) rational abrufen.

- Je früher ein Beratungsangebot greift, desto wahrscheinlicher wird eine außergerichtliche Einigung, die sowohl den Interessen von Überschuldeten als auch von Gläubigern dient.

- Für jeden in die Soziale Schuldnerberatung investierten Euro fließen mindestens zwei Euro an die öffentliche Hand zurück.

- Die Lebenswelt der Überschuldeten im Beratungsfokus – eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Soziale Schuldnerberatung.

- Um Überschuldungsprävention – auch im Sinne der §§ 504a und 505 BGB – erfolgreich zu betreiben, braucht die Soziale Schuldnerberatung ein klares Mandat.

 

Forschungsbericht



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein