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Zum 01.04.2017 steigt im SGB XII das Schonvermögen für alle volljährigen Personen, die alleine oder in einer sozialrechtlichen Einstandsgemeinschaft leben von 1.600/2.600 € und 614 € für Partner auf 5.000 € pro Person (einschließlich Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Blindenhilfe), für jede weitere unterhaltene Person um 500 €. Damit werden dann auch Kfz’s innerhalb der Schonvermögensgrenzen in Geldeswert möglich.

Diese Regelung gilt ab 01.04.2017, das Bundesarbeitsministerium hat aber mitgeteilt, dass in Erwartung der kommenden Regelung in Härtefällen die neue Regelung schon angewendet werden könnte. Diese Mitteilung liegt noch nicht vor, aber eine Mitteilung vom hessischen Sozialministerium, die sich im Thomé Newsletter findet.

Quelle: Thomé Newsletter 05/2017 vom 29.01.2017

Thomé Newsletter



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein