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Jeder Mensch möchte in Würde leben, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und bei Bedarf die nötige Unterstützung erhalten. Doch für viele Menschen in Deutschland ist das nicht selbstverständlich, weil sie arm sind. Sechs Millionen Menschen beziehen Grundsicherung nach dem SGB II. Sie müssen große Barrieren überwinden, um ihr (Menschen-) Recht auf soziale Sicherheit durchzusetzen. Auch ihr Recht auf Wohnen steht praktisch in Frage, wenn sie keine bezahlbare Wohnung finden oder Teile der Grundsicherung für steigende Mietkosten einsetzen müssen.

Was steht armen Menschen menschenrechtlich zu? Welche konkreten Hürden hindern sie daran, zu ihrem Recht kommen? Wie können diese Barrieren überwunden werden und was muss geschehen, damit die Betroffenen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben können?

Mit diesen Fragen beschäftigten sich zwei Fachtage, die in der Publikation „Wie kommen die Armen zu ihrem Recht? Zur Umsetzung sozialer Menschenrechte in der Grundsicherung“ dokumentiert sind. Herausgeber sind das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Diakonie Deutschland, die Nationale Armutskonferenz und Akteure der Arbeitslosenselbsthilfe.

Die Dokumentation will auf Möglichkeiten hinweisen, wie der hohe Stellenwert der sozialen Menschenrechte in internationalen Vereinbarungen wie dem UN-Sozialpakt auch im täglichen Leben der Leistungsberechtigten und in der Rechtsumsetzung der Grundsicherung in Deutschland besser realisiert werden kann.

 

Dokumentation

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein