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Viele Haushalte der Grundsicherung und Sozialhilfe sind durch hohe Stromkosten belastet. Es besteht die Gefahr von Überschuldung, Stromsperre und Wohnungsverlust. Der Deutsche Verein zeigt eine deutliche Unterdeckung im Bereich der Haushaltsenergie und des Mehrbedarfs bei zentraler Warmwasserbereitung auf und stellt eine alternative Möglichkeit zur Ableitung des Bedarfs dar.

Der Deutsche Verein wendet sich mit dem vorliegenden Papier an den Bund und die Länder. Ziel ist es, gesetzliche Änderungen der Bemessungen von Regelbedarf und Mehrbedarf Warmwasser zu erreichen.

Fazit: "Haushalte der Grundsicherung und Sozialhilfe haben ein erhöhtes Risiko, durch Stromkosten in Zahlungsrückstände zu geraten oder den Strom gesperrt zu bekommen. Im Jahr 2016 ist etwa 160.000 dieser Haushalte der Strom gesperrt worden. Sehr viel mehr Haushalte haben Schwierigkeiten, regelmäßig die Abschläge für den Stromverbrauch zu bezahlen oder eine Nachzahlung zu leisten. Die Leistungen zum Lebensunterhalt müssen einen nach Haushaltsgröße differenzierten durchschnittlichen Strombedarf decken und regionale Preisunterschiede berücksichtigen. Auf dieser Basis haben Haushalte der Grundsicherung und Sozialhilfe einen Anreiz, Stromverbrauch einzusparen, nicht einen Zwang, das zu erreichen, um Stromschulden und Stromsperren zu vermeiden. Das gilt ebenso und entsprechend für den Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasserbereitung."

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein