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Der Bundestag hat heute (07.05.2020) eine zeitlich begrenzte Reform des Elterngeldes beschlossen, die den Auswirkungen der Corona-Pandemie Rechnung tragen soll.

Der Gesetzentwurf sieht drei Regelungsbereiche vor:

- Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes.  

- Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, soll nicht entfallen oder zurückgezahlt werden müssen, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.

- Während des Bezugs von Elterngeld sollen Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Dazu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.

Die Regelungen sind auf den Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.12.2020 begrenzt. Die Elterngeldmonate können spätestens bis zum 30.06.2021 verschoben werden.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein