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Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 23.06.2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur neuen Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzgebung (Rechtsvereinfachung) (18/8041) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (18/8909) beschlossen.

Zusammenfassende Informationen sowie den Gesetzentwurf finden Sie auf der Seite des Bundestages.

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