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Am 14.05.2020 hat der Bundestag bei Enthaltung der Opposition den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) angenommen.

Abgelehnt wurden alle Anträge der Opposition, die u.a. einen zeitlich befristeten Corona-Aufschlag in der Grundsicherung zur Sicherung des Existenzminimums vorgeschlagen hatten. Dieses war auch eine Forderung verschiedener Wohlfahrtsverbände.

 

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Der Bundesrat hat heute (15.05.2020) dem Sozialschutz-Paket II zugestimmt. Ebenfalls zugestimmt hat der Bundesrat dem Pandemieschutzgesetz II, das u.a. einen Pflegebonus für Beschäftigte in der Altenpflege vorsieht. Diese erhalten im Jahr 2020 eine einmalige Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Bundesländer und Arbeitgeber in der Pflege können den Bonus ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken.

Der Bundesrat hat weiterhin den Gesetzesbeschluss des Bundestages zum Elterngeld gebilligt (siehe unser Eintrag vom 07.05.2020). Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein