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Das Bundeskabinett hat am 16.11.2016 beschlossen, den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ab 2017 bis zur Volljährigkeit des Kindes auszuweiten. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

Mehr Informationen in der Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 16.11.2016.

Pressemitteilung



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein