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In ihrer Pressemitteilung fasst die Bürgerbeauftragte des Landes Samiah El Samadoni die wesentlichen Neuerungen des Gesetzes zusammen und kommt zu folgendem Fazit: „Das Starke-Familien-Gesetz schafft für Familien mit Kindern Verbesserungen“. (...) „Allerdings reichen die beschlossenen Änderungen zum Bildungs- und Teilhabepaket sowie zum Kinderzuschlag meiner Ansicht nach aber nicht aus, um die prekäre finanzielle Situation der Betroffenen grundlegend zu entschärfen. Zudem ist die Leistungsgewährung insbesondere beim Kinderzuschlag immer noch mit einem viel zu hohen bürokratischen Aufwand für die Bürger*innen, aber auch für die Verwaltungsbehörden verbunden“.

Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, die Regelungen treten zum 01.07. bzw. 01.08.2019 in Kraft.

 

Pressemitteilung

 

 

Gesetz

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein