Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Zum 01.07.2017 sind zahlreiche Änderungen im SGB XII erfolgt. Die Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni weist darauf hin, dass sich das auf die Bewilligungspraxis bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, bei der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung auswirken kann. "Die Rechtsänderungen erfüllen mich allerdings mit Sorge, da zahlreiche Regelungen die Rechtslage des Bürgers verschlechtern, die Rechtsanwendung verkomplizieren und der Verwaltungsaufwand höher wird", sagte El Samadoni in Kiel.

Der Kieler Rechtsanwalt Helge Hildebrandt kommentiert auf seiner Seite den neu eingeführten § 37a SGB XII Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften.


Pressemitteilung und Kommentar



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein