Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" von Bedeutung. Senior-Prof. Dr. Dieter Zimmermann hat auf den Seiten des Infodienst Schuldnerberatung Fallkonstallationen beschrieben und stellt die entsprechenden Musterbescheinigungen nach SGB II und nach SGB XII zum Download zur Verfügung.

 

Mehr

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein