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Der Kollege Matthias Butenob von der LAG Hamburg gibt einen Hinweis auf die Beitragserhebungsgrundsätze des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV).

Die Grundsätze regeln das Nähere zur Stundung, zur Niederschlagung und zum Erlass sowie zum Vergleich von Beitragsansprüchen. Sie regeln darüber hinaus, unter welchen Voraussetzungen auf Vollstreckungsmaßnahmen oder weitere Vollstreckungsmaßnahmen bei Kleinstbeträgen verzichtet werden kann.

 

Grundsätze

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein