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Die Kolleg/innen vom Infodienst stellen eine von Dieter Zimmermann erstellte Arbeitshilfe zum Basiskonto zur Verfügung.

Darin wird der Weg von der Antragstellung bis zur Eröffnung eines Basiskontos skizziert. Kreditinstitute müssen das Zahlungskonto binnen zehn Geschäftstagen nach Antragseingang eröffnen, sofern kein Ablehnungsgrund besteht. Wie diese Frist berechnet wird, wird ebenfalls in der Arbeitshilfe erläutert.

Arbeitshilfe



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein