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Widersprüche von SGB II-Bezieher*innen haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurden im Jahr 2019 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Dazu waren knapp 40 % der Klagen von SGB II-Beziehenden (teilweise) erfolgreich, darunter 8,2 % mittels eines Gerichtsurteils oder eines Beschlusses.

Quelle: O-Ton Arbeitsmarkt, 13.01.2020

 

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