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Auf den Seiten der LAG Schuldnerberatung Hamburg hat der Kollege Matthias Butenob zwei interessante Entscheidungen aufbereitet:

OLG Dresden zur Verjährung eines Dispo-Rückzahlungsanspruchs

Entscheidung

 

 

 

Landgericht Nürnberg-Fürth: Keine sog. Vorwirkung von Versagungsgründen bei § 287a InsO

Entscheidung



 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein