Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

BGH zu zentralen Fragen des Masseninkassos

Die Kolleg*innen vom AK InkassoWatch berichten auf ihrer Seite über das BGH-Urteil und kommen zu folgender Einschätzung:

"Der BGH hält also die standardisiert durchgeführte massenhafte Forderungsbeitreibung ohne jede einzelfallbezogene Prüfung durch Rechtsanwälte für so wenig schwierig, anspruchsvoll und umfangreich, als das dafür  Kosten im Gebührenrahmen der Ziffer 2300 VV-RVG als vom Schuldner zu erstattender Schaden verlangt werden könnten. Angesichts der Vielzahl der Beitreibungsfälle im Masseninkassoverfahren hält er eine entsprechende Tätigkeit sogar für unmöglich.

Stattdessen hält der Bundesgerichtshof lediglich eine 0,3-fache Gebühr aus Ziffer 2301 VV-RVG (Schreiben einfacher Art) für angemessen. Sie beträgt bei Gegenstandswerten bis 500 € lediglich 15 € zzgl. 3 € Kostenpauschale, insgesamt also 18 €. Die anwaltliche Regelgebühr aus Ziffer 2300 VV-RVG beträgt hingegen bei diesem Streitwert 70,20 € einschließlich der Kostenpauschale."

BGH, Urteil vom 14.03.2019 - 4 StR 426/18

 

Entscheidung

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein