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LSG S-H: Geld vom Jobcenter für die Anschaffung eines Computers

Der Kieler Rechtsanwalt Helge Hildebrandt weist auf seiner Seite auf eine aktuelle Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts hin: "Schüler im Leistungsbezug nach dem SGB II haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch gegenüber ihrem Jobcenter auf Gewährung eines einmaligen Mehrbedarfes für die Anschaffung eines Computers aus § 21 Abs. 6 SGB II. Nach dieser Vorschrift wird bei Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf anerkannt, soweit ein im Einzelfall unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht."

Das LSG schließt sich mit dieser Entscheidung anderen Sozialgerichten an. Mehr

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.01.2019 - L 6 AS 238/18 B ER

 

Entscheidung

 

 


BSG: Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 08.05.2019 entschieden, dass die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen sind, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen.

BSG, Urteile vom 08.05.2019 - B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R

 

Zusammenfassung

 

 

Pressemitteilung BSG

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein