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LG Hamburg: Gekündigtes Verbraucherdarlehen verjährt in drei Jahren

Die Targobank als einer der großen Ratenkreditbanken Deutschlands hat vor dem Landgericht Hamburg eine Restforderung aus einem gekündigten Ratenkredit in Höhe von 22.314 Euro geltend gemacht und verloren. Die Klage wurde abgewiesen.

Das Landgericht Hamburg entließ die Mandantin schuldenfrei. Es sah die Ansprüche der Targobank aus dem Ratenkredit sämtlich als verjährt an (siehe insbesondere Begründung I.2a, S.7ff. der Entscheidung).

Urteil vom 29.12.2017, 307 O 142/16 (rechskräftig)

Zusammenfassung des Urteils und Download unter dem angegebenen Link.


Entscheidung



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein