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Der Arbeitskreis InkassoWatch hat eine Stellungnahme zum iff-Evaluierungsbericht inkassorechtlicher Voschriften vom 17.04.2018 erstellt. Das BMJ hatte unter Bezugnahme auf das Gutachten u.a. eingeräumt, dass im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten "das gesetzgeberische Ziel, die Inkassokosten zu senken, nicht erreicht wurde“.

Der AK InkassoWatch schließt sich den getroffenen Empfehlungen und rechtspolitischen Forderungen des iff-Berichts grundsätzlich an. In einzelnen Punkten wird jedoch eine Konkretisierung der Empfehlungen für notwendig erachtet.

Mehr zum Evaluierungsbericht finden Sie unter Inkasso.

 

Stellungnahme

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein