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Das im vergangenen Jahr vielfach diskutierte Positionspapier „Recht auf Schuldnerberatung“ des AK Finanzierung der AG SBV ist in einer überarbeiteten Version auf der Klausurtagung Ende Januar 2018 in Köln von den Verbänden verabschiedet worden.

Die AG SBV schlägt darin die folgende Gesetzesänderung im SGB XII vor:

8. Kapitel

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und bei Überschuldung

§ 68a (neu) SGB XII Hilfe bei Überschuldung

(1) Überschuldeten und von Überschuldung bedrohten Personen ist ungeachtet einer sonstigen Leistungsberechtigung nach diesem Gesetzbuch weitere persönliche Hilfe zu gewähren.

(2) Zur Hilfe gehören insbesondere Maßnahmen des Schuldnerschutzes und der Entschuldung sowie Beratung zur Vermeidung weiterer Überschuldung.


Die Einführung eines § 68a SGB XII (neu) öffnet den Zugang zu einer Beratung in einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle für alle Personenkreise, ungeachtet einer Leistungsberechtigung nach dem SGB XII. Das ermöglicht überschuldeten Personen einen unbürokratischen Zugang zu einer qualifizierten Schuldnerberatung.

Das gesamte Papier sowie einen Anhang dazu finden Sie unter den angegeben Links.

 

Positionspapier

 


Anhang zum Positionspapier



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein