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Bei einem Umzug lässt es sich häufig nicht vermeiden, dass Mieten für zwei Wohnungen – die ehemalige und die neue Wohnung – gezahlt werden müssen. Das Sozialgericht Kiel hat in seinem Urteil vom 27.09.2016 erneut entschieden, dass Doppelmieten als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen sind, wenn der Umzug notwendig war und der Leistungsberechtigte alles ihm Mögliche und Zumutbare unternommen hat, Doppelmieten zu vermeiden beziehungsweise so gering wie möglich zu halten.

Quelle: Sozialberatung Kiel

Entscheidung



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein